Infos zum Antrag
Wann kann ein Zuschuss zu den Kosten der Windelentsorgung beantragt werden?
Wir gewähren bedürftigen Familien auf der Grundlage der nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen einen Zuschuss von 25 € pro Kind zu den Kosten der Entsorgung von Babywindeln.
Voraussetzungen zur Bewilligung des Antrages sind:
Antragsschluss ist der 30.06 des Jahres.
Der Kinderschutzbund vertraut darauf, dass die Antragsteller ihre Bedürftigkeit ehrlich einschätzen und möchte deshalb in der Regel auf jeglichen Nachweis verzichten. Er verweist aber auch darauf, dass er im Zweifelsfall doch Nachweise verlangen kann und dass kein Rechtsanspruch auf den Zuschuss besteht.
Der Kinderschutzbund geht davon aus, dass dieser Zuschuss den Bezug o. g. Leistungen nicht schmälert und keine Verrechnung erfolgt. Ein vertraulicher Umgang mit dem Antrag und den persönlichen Daten ist selbstverständlich.
Die Auszahlung auf das Konto der Antragsteller wird zügig bearbeitet. In Ausnahmefällen kann der Betrag auch bar ausgezahlt werden.
Wo bekomme ich den Antrag?