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Zuschuss zur Windelentsorgung

Wir gewähren bedürftigen Familien einen Zuschuss von 25 € pro Kind und Jahr zu den Kosten der Entsorgung von Babywindeln.

Infos zum Antrag

Wann kann ein Zuschuss zu den Kosten der Windelentsorgung beantragt werden?

Wir gewähren bedürftigen Familien auf der Grundlage der nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen einen Zuschuss von 25 € pro Kind zu den Kosten der Entsorgung von Babywindeln.

Voraussetzungen zur Bewilligung des Antrages sind:

  • dass die Kleinkinder, für die der Zuschuss beantragt wird, in Püttlingen wohn­haft und polizeilich gemeldet sind,
  • dass diese Kinder am 01.04 des Jahres nicht älter als 3 Jahre alt sind. In Ausnahmefällen, beispielsweise bei vorliegender Erkrankung oder Behinderung, kann der Zuschuss auch Familien mit älteren Kindern unter 18 Jahren gewährt werden, wenn die Inkontinenz über eine ärztliche Bestätigung nachgewiesen wird.
  • dass eine echte Bedürftigkeit der Familie vorliegt, etwa weil sie Arbeitslosengeld 1 oder 2 bekommt, Grundsicherung oder Wohngeld bezieht, zu den Geringverdienern gehört, überschuldet ist oder aus vergleichbaren Gründen den Windelzuschuss dringend benötigt.

Antragsschluss ist der 30.06 des Jahres.

Der Kinderschutzbund vertraut darauf, dass die Antragsteller ihre Bedürftigkeit ehrlich einschätzen und möchte deshalb in der Regel auf jeglichen Nachweis verzichten. Er verweist aber auch darauf, dass er im Zweifelsfall doch Nachweise verlangen kann und dass kein Rechtsanspruch auf den Zuschuss besteht.

Der Kinderschutzbund geht davon aus, dass dieser Zuschuss den Bezug o. g. Leistungen nicht schmälert und keine Verrechnung erfolgt. Ein vertraulicher Umgang mit dem Antrag und den persönlichen Daten ist selbstverständlich.

Die Auszahlung auf das Konto der Antragsteller wird zügig bearbeitet. In Ausnahmefällen kann der Betrag auch bar ausgezahlt werden.

Wo bekomme ich den Antrag?

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